In einem wegweisenden Urteil (V ZR 71/24) hat der BGH klargestellt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können.
Kernaussagen des Urteils
- Modernisierungsmaßnahmen: Maßnahmen, die der zeitgemäßen Ausstattung oder Energieeinsparung dienen, können grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 Abs. 1 WEG)
- Grenzen: Die Maßnahme darf keinem Eigentümer einen unverhältnismäßigen Nachteil zufügen
- Beweislast: Die Eigentümergemeinschaft muss nachweisen, dass die Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht
Relevanz für die Praxis
Das Urteil erleichtert es Eigentümergemeinschaften, notwendige Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen, ohne dass einzelne Eigentümer diese blockieren können. Besonders bei energetischen Sanierungen (Dämmung, Heizungserneuerung, Photovoltaik) ist dies von Bedeutung.
Wichtig: Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Dokumentation von Beschlüssen ist entscheidend. Wir achten in unseren Eigentümerversammlungen darauf, dass Beschlussfassungen rechtssicher protokolliert werden und alle Eigentümer ausreichend informiert sind.
**Praxis-Tipp**: Bei größeren baulichen Maßnahmen empfiehlt sich trotz einfacher Mehrheitsmöglichkeit eine frühzeitige Kommunikation mit allen Eigentümern, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
