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Rechtliches
12. Juni 2025
5 Min. Lesezeit

Heizkostenabrechnungen 2025: Neue Fristen und Pflichten für Vermieter

Lucien Ruschmeier
von Lucien Ruschmeier
Immobilienkaufmann (IHK)

Die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkV) verpflichtet Vermieter seit Dezember 2021 zur monatlichen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen – sofern fernauslesbare Zähler installiert sind. Diese Regelung basiert auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie und soll Mieter zu bewussterem Energieverbrauch anregen.

Was müssen Vermieter beachten?

  • Monatliche Informationspflicht: Bei fernauslesbaren Erfassungsgeräten müssen Mieter bis zum Ende des Folgemonats über ihren Verbrauch informiert werden
  • Pflichtangaben: Aktueller Verbrauch, Vergleich zum Vorjahresmonat, Vergleich zu einem durchschnittlichen Nutzer
  • Fristen für Jahresabrechnungen: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung vorliegen
  • Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen Kürzungen der umlagefähigen Kosten um 3%

Praktische Umsetzung

Moderne Abrechnungsdienstleister bieten mittlerweile digitale Mieterportale, über die Verbrauchsdaten automatisch bereitgestellt werden. Als Verwalter achten wir darauf, dass unsere Mandanten rechtskonform aufgestellt sind und unterstützen bei der Umstellung auf fernauslesbare Systeme.

Unser Tipp: Die Investition in Smart-Meter-Technologie rechnet sich nicht nur durch Rechtskonformität, sondern auch durch Effizienzgewinne bei der Ablesung und geringere Verwaltungskosten.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 12. Juni 2025 • Alle Angaben ohne Gewähr

Lucien Ruschmeier

Über den Autor

Lucien Ruschmeier

Immobilienkaufmann (IHK) und Geschäftsführer von Immobilien Ruschmeier. Spezialisiert auf WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Immobilienbewertung im Rhein-Sieg-Kreis.

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