Die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkV) verpflichtet Vermieter seit Dezember 2021 zur monatlichen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen – sofern fernauslesbare Zähler installiert sind. Diese Regelung basiert auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie und soll Mieter zu bewussterem Energieverbrauch anregen.
Was müssen Vermieter beachten?
- Monatliche Informationspflicht: Bei fernauslesbaren Erfassungsgeräten müssen Mieter bis zum Ende des Folgemonats über ihren Verbrauch informiert werden
- Pflichtangaben: Aktueller Verbrauch, Vergleich zum Vorjahresmonat, Vergleich zu einem durchschnittlichen Nutzer
- Fristen für Jahresabrechnungen: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung vorliegen
- Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen Kürzungen der umlagefähigen Kosten um 3%
Praktische Umsetzung
Moderne Abrechnungsdienstleister bieten mittlerweile digitale Mieterportale, über die Verbrauchsdaten automatisch bereitgestellt werden. Als Verwalter achten wir darauf, dass unsere Mandanten rechtskonform aufgestellt sind und unterstützen bei der Umstellung auf fernauslesbare Systeme.
Unser Tipp: Die Investition in Smart-Meter-Technologie rechnet sich nicht nur durch Rechtskonformität, sondern auch durch Effizienzgewinne bei der Ablesung und geringere Verwaltungskosten.
