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Vermietung
21. Mai 2025
5 Min. Lesezeit

Mietpreisbremse NRW: Aktuelle Entwicklungen und Ausnahmen

Lucien Ruschmeier
von Lucien Ruschmeier
Immobilienkaufmann (IHK)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Mietpreisbremse für weitere vier Jahre verlängert. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Betroffene Gebiete im Rhein-Sieg-Kreis

  • Köln (gesamtes Stadtgebiet)
  • Bonn (gesamtes Stadtgebiet)
  • Siegburg (Teilbereiche)
  • Ausnahmen: Lohmar, Troisdorf (teilweise), ländliche Gemeinden

Kernregelungen

  • Höchstgrenze: Die Miete bei Neuvermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10% übersteigen
  • Ausnahmen: Erstvermietung nach umfassender Modernisierung, Neubauten mit Bezugsfertigkeit ab 1.10.2014
  • Rügeobliegenheit: Mieter müssen zu viel gezahlte Miete innerhalb von 30 Monaten rügen

Häufige Fehler

1. Vermieter wenden die ortsübliche Vergleichsmiete falsch an 2. Modernisierungen werden nicht ausreichend dokumentiert 3. Die Auskunftspflicht über die Vormiete wird missachtet

Unsere Empfehlung: Bei Neuvermietungen in Gebieten mit Mietpreisbremse sollten Vermieter die zulässige Miethöhe vorab prüfen lassen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und erstellen rechtssichere Mietverträge.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 21. Mai 2025 • Alle Angaben ohne Gewähr

Lucien Ruschmeier

Über den Autor

Lucien Ruschmeier

Immobilienkaufmann (IHK) und Geschäftsführer von Immobilien Ruschmeier. Spezialisiert auf WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Immobilienbewertung im Rhein-Sieg-Kreis.

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