Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Mietpreisbremse für weitere vier Jahre verlängert. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Betroffene Gebiete im Rhein-Sieg-Kreis
- Köln (gesamtes Stadtgebiet)
- Bonn (gesamtes Stadtgebiet)
- Siegburg (Teilbereiche)
- Ausnahmen: Lohmar, Troisdorf (teilweise), ländliche Gemeinden
Kernregelungen
- Höchstgrenze: Die Miete bei Neuvermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10% übersteigen
- Ausnahmen: Erstvermietung nach umfassender Modernisierung, Neubauten mit Bezugsfertigkeit ab 1.10.2014
- Rügeobliegenheit: Mieter müssen zu viel gezahlte Miete innerhalb von 30 Monaten rügen
Häufige Fehler
1. Vermieter wenden die ortsübliche Vergleichsmiete falsch an 2. Modernisierungen werden nicht ausreichend dokumentiert 3. Die Auskunftspflicht über die Vormiete wird missachtet
Unsere Empfehlung: Bei Neuvermietungen in Gebieten mit Mietpreisbremse sollten Vermieter die zulässige Miethöhe vorab prüfen lassen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und erstellen rechtssichere Mietverträge.
